

Erste Hilfe im Schadensfall
Ein Wasserschaden ist immer Profi-Sache! Dennoch gibt es Dinge, die auch Sie im Vorfeld schon tun können, um weiteren Schaden abzuwenden und eine schnelle Abwicklung zu gewährleisten.
Zuerst sollten Sie natürlich schnellstmöglich die Kaltwasserzufuhr abstellen, um weiteres austretendes Wasser zu verhindern! Sind Abwasserleitungen betroffen sollten Sie die Nutzung dieser auf ein absolutes Minimum beschränken!
Am besten melden Sie sich schon im Vorfeld telefonisch bei Ihrer Versicherung! Dort ist es erstmal nur notwendig den Schaden grob zu beschreiben, anschließend erhalten Sie eine Schadennummer von ihrer Versicherung. Diese Schadennummer geben Sie dann an uns weiter. Das dient der schnelleren Kommunikation mit ihrer Versicherung. Die genaue Protokollierung des Schadens mit Fotodokumentation übernehmen dann wir, gemeinsam mit Ihnen.




Schadenminderung ist Pflicht!
Bei einem Schadenereignis gilt es zu retten was zu retten ist! Das ist bei einem Rohrbruch und dem damit verbundenen Wasserschaden genauso wie bei Sturm-, Brand- und Elementarschäden.
Sind Sie gegen den Schaden versichert, so ist es sogar ihre Pflicht als Versicherungsnehmer unverzüglich zu handeln, um weiteren Schaden abzuwenden! Nachzulesen ist das im Versicherungsvertragsgesetz. In diesem Gesetz wird die Pflicht zur Schadenminderung genau definiert. Daher empfehlen wir Ihnen die Wasserzufuhr bei einem Rohrbruch am Haupthahn vorerst zu stoppen bis wir bei Ihnen eintreffen! Freistehendes Wasser sollten Sie, so gut sie können, beseitigen. Kommen Sie ihrer Pflicht nicht nach, riskieren Sie schlimmstenfalls ihren Versicherungsschutz.


Ihr Auftrag
Nach Sichtung der Lage und der Abwendung direkt drohender Gefahren wird unser Fachmann den Auftrag mit Ihnen besprechen. Zwar gilt bereits der Notruf als Auftrag, doch möchten wir Sie gerne umfassend mit allen Rechten und Pflichten vertraut machen. Unser Techniker erklärt Ihnen den genauen Leistungsumfang, das Schadensbild sowie die weitere Vorgehensweise, bitte nehmen Sie sich dafür ein paar Minuten Zeit. Auch beim Ausfüllen der Schadensmeldung und weiterer Dokumente für ihre Versicherung sind wir Ihnen gerne behilflich!
Wenn Sie als Mieter den Vertrag unterzeichnen
Schäden am Gebäude sind durch die Gebäudeversicherung des Eigentümers gedeckt. Schäden an ihrem Inventar sind ein Fall für ihre Hausratversicherung. Daher ist der Vertrag zu allen Arbeiten am Gebäude nur vom Eigentümer zu unterzeichnen. Natürlich gibt es Fälle in denen der Eigentümer oder eine Haus-verwaltung nicht zu erreichen sind. In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie als Mieter den Vertrag unterzeichnen, sonst dürfen wir als Unternehmen nicht tätig werden. Das ist auch gesetzlich so vorgesehen, denn als Mieter müssen Sie der Schadensminderungspflicht nachkommen. Dies ist nachzulesen im § 543 BGB. Ihr Vermieter wird in diesen Vertrag einsteigen. Keinesfalls sollten Sie jedoch untätig bleiben, denn das könnte Ihr Vermieter Ihnen als unterlassene Rettungspflicht (zu seinem Eigentum) anlasten.




Ihr Versicherungsschutz
Viele schützen ihr Hab und Gut so gut es geht. Eine umfangreiche Versicherung gehört hier zu den häufigsten Methoden, um eine zuverlässige Absicherung zu gewährleisten. Dabei gilt es jedoch alle Risiken gut abzudecken. Gerne unterstützen wir Sie daher dabei, gemeinsam mit ihrer Versicherung, egal ob telefonisch oder persönlich, den Vorfall hinsichtlich der Deckung des Schadens genau zu prüfen.
Besteht Versicherungsschutz macht es Sinn den Vorgang mittels einer Vollmacht an unser Unternehmen abzutreten, um die Abwicklung direkt mit ihrem Versicherer abzusprechen. Das erspart Ihnen viel Arbeit und Zeit und beschleunigt die allgemeine Vorgehensweise. Gerne können Sie bereits, vor Kontaktaufnahme mit uns, den Schaden an ihre Versicherung melden. Falls Sie das noch nicht getan haben unterstützen wir Sie gern bei dem Gespräch. Bitte suchen Sie doch vorher schonmal ihre Versicherungsunterlagen heraus, während wir uns um die Schadenminderung an ihrem Haus/Wohnung kümmern.
Wir erstellen außerdem eine genaue Protokollierung des Schadens und aller durchgeführter Arbeiten. Dies ist vor allem für ihre Versicherung und gegebenenfalls auch für ihren Vermieter sehr wichtig und notwendig.


Ihre Gesundheit an erster Stelle!
Die Gesundheit unserer Kunden steht für uns im Vordergrund. Es ist klar, dass bei den meisten Gebäudeschäden Feuchtigkeit im Spiel ist. Diese Feuchtigkeit bildet einen idealen Nährboden für Keime, Viren und Bakterien. Auch Schimmelpilzsporen verbreiten sich dadurch sehr schnell. Daher ist bei einem sichtbaren Schimmelbefall unverzügliches Handeln erforderlich!
Mit einer umfangreichen Desinfektion von betroffenen Stellen und Hohlräumen machen wir ihr Zuhause schnellstmöglich wieder bewohnbar. Keine Sorge, dafür kommen natürlich nur Desinfektionsmittel ohne Schadstoffe zum Einsatz! Zudem übernimmt, bei einem versicherten Schadereignis, ihr Sachversicherer hierzu die Kosten.

